Das BG Klinikum Hamburg ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter und berufserkrankter Menschen. Für diese Menschen geben über 2.500 Mitarbeitende aus allen Tätigkeitsbereichen am BG Klinikum Hamburg und seinen Betriebsgesellschaften täglich alles – und begleiten sie interdisziplinär vom Unfallort zurück ins Leben. Auch im BG Klinikum Hamburg ist das ein ganz besonderer Job. Doch bei uns gibt es dafür alles, was es braucht, um alles zu geben.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unser Zentrum für klinische Forschung eine
Studienassistenz (m/w/d) Radiologische Forschung
in Teilzeit mit 19,25 Std/Woche, zunächst befristet bis zum 31.01.2028.
Chancengleichheit, eine respektvolle Zusammenarbeit und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellten sind innerhalb der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH selbstverständlich. Deshalb werden schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) bei gleicher Eignung bei uns bevorzugt berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bg-kliniken.de/ueber-uns/das-unternehmen/inklusion/
Entgeltgruppe: 9a TV BG Kliniken
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Herr Prof. Arndt-Peter Schulz
040/7306-1616
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstandene Reisekosten nicht übernommen werden.
Anne Dehen
Personalreferentin Recruiting
040 7306-1350
Chancengleichheit, eine respektvolle Zusammenarbeit und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellten sind innerhalb der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH selbstverständlich. Deshalb werden schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) bei gleicher Eignung bei uns bevorzugt berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bg-kliniken.de/ueber-uns/das-unternehmen/inklusion/
Entgeltgruppe: 9a TV BG Kliniken
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Herr Prof. Arndt-Peter Schulz
040/7306-1616
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstandene Reisekosten nicht übernommen werden.