Das BG Klinikum Hamburg ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter und berufserkrankter Menschen. Für diese Menschen geben über 2.500 Mitarbeitende täglich alles und begleiten sie vom Unfallort zurück ins Leben. Auch im BG Klinikum Hamburg ist das ein ganz besonderer Job. Doch bei uns gibt es dafür alles, was es braucht, um alles zu geben.
Wir suchen bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Pflegedienst eine
Hauptnachtwache (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit mit mindestens 32 bis zu 38,5 Stunden pro Woche, unbefristet.
Der Einsatz erfolgt ausschließlich im Nachtdienst.
Chancengleichheit, eine respektvolle Zusammenarbeit und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellten sind innerhalb der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH selbstverständlich. Deshalb werden schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) bei gleicher Eignung bei uns bevorzugt berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bg-kliniken.de/ueber-uns/das-unternehmen/inklusion/
Entgeltgruppe: KR 8 TV BG-Kliniken zuzüglich attraktiver Zulagen
Ihre persönliche Ansprechperson
Herr Völker
Flexpoolmanager
040/7306-2318
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstandene Reisekosten nicht übernommen werden.
Anne Dehen
Personalreferentin Recruiting
040 7306 - 1350
Chancengleichheit, eine respektvolle Zusammenarbeit und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellten sind innerhalb der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH selbstverständlich. Deshalb werden schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) bei gleicher Eignung bei uns bevorzugt berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bg-kliniken.de/ueber-uns/das-unternehmen/inklusion/
Entgeltgruppe: KR 8 TV BG-Kliniken zuzüglich attraktiver Zulagen
Ihre persönliche Ansprechperson
Herr Völker
Flexpoolmanager
040/7306-2318
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstandene Reisekosten nicht übernommen werden.